Ausbildung

Die LSGS bildet zum Luftsportgeräteführer, zum LAPL(A) und zum PPL(A) aus und unterstützt beim Erwerb des Sprechfunkzeugnisses.

Was die LSGS anbietet

Möchtest Du das Fliegen erlernen oder hast bereits eine Lizenz und möchtest nun in die Welt des Ultraleichtflugs oder Motorsegelflugs einsteigen? Unsere Fluglehrerinnen und Fluglehrer bieten Dir eine profunde Ausbildung.

Luftsportgeräteführer

In unserem Verein bieten wir Dir die Ausbildung vom „Fußgänger“ zum Luftsportgeräteführer für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge an. Umschulungen zum Luftsportgeräteführer für Inhaber anderer Lizenzen bieten wir ebenfalls an. Die Ausbildung findet dabei auf einem unserer Ultraleichtflugzeuge statt.

Diese werden auch als „Dreiachser“ bezeichnet, da sie über die drei Achsen (Längs-, Quer- und Hochachse) aerodynamisch gesteuert werden können.

Nach erfolgreicher Ausbildung kannst Du mit dieser Lizenz ULs nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen. Diese bieten Platz für Dich als Piloten und einen weiteren Passagier, den Du nach Abschluss der Passagierberechtigung mitnehmen kannst. Dank der maximalen Abflugmasse von bis zu 600 kg kann so auch ideal zu zweit gereist werden.

Da die LSGS Mitglied im Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) ist, unterliegt auch die Ausbildung den Regelungen des DAeC. Aktuelle Inhalte der Ausbildung und Voraussetzungen für den Lizenzerwerb finden sich auf der Website des Luftsportgeräte-Büros (LSG-Büro).

Weitere Informationen beim DAeC

Musterlizenz für Luftsportgeräteführer
So sieht die Lizenz für Luftsportgeräteführer aus.

Leichtflugzeuglizenz (LAPL)

Wir bieten Dir auch eine Ausbildung zum LAPL(A) an, die auf europäischer Ebene geregelt ist. Die Ausbildung findet dabei auf unserem Reisemotorsegler statt.

Die LAPL(A)-Lizenz erlaubt es Dir, einmotorige Flugzeuge nach Sichtflugregeln (VFR) zu steuern, die maximal 2 Tonnen wiegen und in denen sich maximal 3 Passagiere befinden, die Du nach 10 Stunden als „Pilot in Command“ (PIC) nach Lizenzerhalt mitnehmen darfst (s. FCL.105.A LAPL(A), EAR Regulation (EU) No 1178/2011). Je nach Class Rating können dabei bspw. einmotorige, kolbengetriebene Flugzeuge oder Reisemotorsegler geflogen werden.

Die Ausbildung ist auf europäischer Ebene geregelt und die Lizenz ist von den EASA-Mitgliedstaaten anerkannt.

Weitere Informationen beim DAeC

Der Reisemotorsegler D-KBON

Privatpilotenlizenz (PPL)

Die Ausbildung zum PPL(A) bieten wir Dir auf unserem Reisemotorsegler (Touring Motor Glider, TMG) an. Diese Lizenz ist weltweit anerkannt.

Nach Deiner Ausbildung zum PPL(A) mit Klassenberechtigung (Class Rating) TMG kannst Du Deine PPL um weitere Class Ratings erweitern. So erlaubt Dir das Class Rating „Single Engine Piston“ (SEP), einmotorige, kolbengetriebene Flugzeuge wie bspw. eine Cessna 172 zu fliegen.

Details zu den Regelungen finden sich bspw. in der FCL.205.A PPL(A), EAR Regulation (EU) No 1178/2011.

Weitere Informationen beim DAeC

Die D-KBON beim Start

Funkzeugnis

Im Rahmen der Ausbildung zum Luftsportgeräteführer, LAPL(A) oder PPL(A) unterstützen wir Dich auch bei dem Erwerb des Sprechfunkzeugnisses (BZF I/II) durch kompetenten Unterricht.

Für die Durchführung des Sprechfunks bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) mit LAPL oder PPL wird mindestens ein BZF verlangt. Dabei ist das BZF II notwendige Voraussetzung für die Durchführung des Funks in deutscher Sprache, das BZF I notwendige Voraussetzung für den Funk in englischer oder deutscher Sprache.

Die Lizenz des Luftsportgeräteführers umfasst in der Regel die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D nach § 44 LuftPersV. Um allerdings bspw. die Kontrollzone des nahegelegenen Flughafens Köln/Bonn (EDDK) durchfliegen zu dürfen (bspw. für Sightseeing um den Kölner Dom), bedarf es mindestens des BZF II.

Da unser Verein am Verkehrslandeplatz Hangelar (EDKB) beheimatet ist, dessen Flugplatzbenutzungsordnung (in der Fassung von Mai 2023) UL-Piloten vorschreibt, mindestens im Besitz des BZF II zu sein, sollen unsere fliegenden Mitglieder ebenfalls mindestens im Besitz des BZF II sein.

Weitere Informationen

Muster eines Sprechfunkzeugnisses
Muster eines Sprechfunkzeugnisses (BZF).

Unsere Fluglehrer

Ultraleicht

  • Marcel Widmann Marcel Widmann Ausbildungsleiter
  • Manfred Faust Manfred Faust Fluglehrer UL
  • Werner Vocks Werner Vocks Fluglehrer UL
  • Volker Stephan Volker Stephan Fluglehrer UL
  • Arno Strack Arno Strack Fluglehrer UL
  • Harald Rattay Harald Rattay (Gast-)Fluglehrer UL
  • Jürgen Tantau Jürgen Tantau (Gast-)Fluglehrer UL

PPL / LAPL

  • Arno Strack Arno Strack Fluglehrer PPL/LAPL – VA DE.ATO.NWDU.150
  • Joachim Schmidt Joachim Schmidt Fluglehrer PPL/LAPL
  • Volker Stephan Volker Stephan Fluglehrer LAPL
  • Klaus Uwe Fuchs Klaus Uwe Fuchs (Gast-)Fluglehrer PPL/LAPL
  • Norbert Kühne Norbert Kühne (Gast-)Fluglehrer PPL/LAPL
  • Jürgen Tantau Jürgen Tantau (Gast-)Fluglehrer PPL/LAPL

Schreib uns

Falls Du Fragen hast zur Ausbildung, den Voraussetzungen, welche Lizenz sich für Deine persönlichen Wünsche am besten eignet, oder auch bspw. mit einem Schnupperflug herausfinden möchtest, ob Dir die Fliegerei liegt: Melde Dich sehr gerne bei uns.

Interessiert an

Sicherheitsabfrage: fünf verzerrt dargestellte Zeichen
Bitte die fünf Zeichen aus dem Bild eintragen – Gross- und Kleinschreibung egal. Ich kann das Bild nicht lesen

Pflichtfeld