Privatpilotenlizenz (PPL A)

Mit der Privatpilotenlizenz PPL A (nach JAR FCL) können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge im In- und Ausland fliegen, zum Beispiel eine Cessna 172.
In unserem Verein werden Sie auf dem Motorsegler Scheibe SF25C für diese Lizenz geschult. Die Lizenz ist daher besonders günstig zu erwerben. Sie kann später um weitere Lizenzen und sog. "Class Ratings" erweitert werden und ist für einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht in ganz Europa gültig.
PPL A steht für:    Privat Pilote Licese for Aeroplanes
JAR FCL steht für: Joint Aviation Requirements - Flight Crew Licensing

Voraussetzungen 
  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
  • 2 Passbilder
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste - Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (kann bei uns durchgeführt werden)
  • ein Flugfunkzeugnis (BZF) - (wird parallel zur Flugausbildung erworben)
Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 80 Unterrichtsstunden. Hinzu kommt die Theorie für das Funksprechzeugnis.

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • menschliche Leistungsfähigkeit
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF englisch/deutsch) Theorie/Praktisch
Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 45 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Flugstunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden.  Darin müssen wiederum mindestens 5 Flugstunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen  Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Hierzu gehört beispielsweise der Flughafen Köln-Bonn. Weiterhin findet im Rahmen der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt. Für die Schulung wird unser Motorsegler vom Typ Scheibe SF25C eingesetzt. Dieser ist speziell für die Ausbildung mit einer CVFR-Ausrüstung ausgestattet.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im "Multiple-Choice-Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

Erleichterung

Für Segelflugpiloten können 10% der Flugzeit, jedoch maximal 10 Flugstunden, anerkannt werden.

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