LSGS e.V.


Luftsportgemeinschaft
Siebengebirge e.V.
  • AID Onlinebuchung
  • Admin
  • >>>> Ich möchte mehr wissen
  • Schnupperangebot
Hauptmenü
Startseite
Verein
Über uns
Unsere Fluglehrer
Vorstand
Kostenübersicht
Flugplatz Bonn-Hangelar
Flugplatz Eudenbach
Forum (intern)
Motorsegelflug
Ultraleichtflug
Segelflug
Multimedia
Info
Mitgliederbereich
XXXXXX
Flugvorbereitung
Onlinebuchung AID
Webcams
Flugplatzlinks
Wetterinfos
Besucherzähler
Heute22
Gestern40
Woche22
Monat173
Insgesamt20322
Powered by Kubik-Rubik.de

Kostenübersicht

Auszug aus der Geschäfts- u. Gebührenordnung

Preise sind in EURO angegeben. Gültigkeit ab 01.04.2010
(Stand: 01.04.2010; Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

A. Feste Beiträge:

Aufnahmegebühren (einmalig)
beinhaltet nur Segelflug*) 200,00 EUR
beinhaltet Segelflug + Motorsegelflug + Ultraleichtflug 300,00 EUR
*) Bei einem Wechsel von Segelflug auf Motorsegelflug und/oder Ultraleichtflug
ist der Differenzbetrag von 100,00 EUR fällig.
Mitgliedsbeiträge (monatlich)
Aktiv - Erstmitglied - Erwachsener
(darin enthalten DAeC-Beitrag 5,50 EUR)
29,00 EUR
Aktiv - Erstmitglied - Schüler, Azubi, Student
(darin enthalten DAeC-Beitrag 2,75 EUR)
17,00 EUR
Aktiv - Zweitmitglied - Erwachsener 23,50 EUR
Aktiv - Zweitmitglied - Schüler, Azubi, Student 14,50 EUR
Passiv (Förderer) - Erwachsener, Schüler, Azubi, Student
(darin enthalten DAeC-Beitrag 2,50 EUR)
9,50 EUR
Mindestmitgliedschaften **):
Scheininhaber sowie Flugschüler 12 Monate
Passiv (Förderer) 12 Monate
Teilnahme an Lehrgängen (Fallschirm, Technik etc.) 48 Monate
**) Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
wenn nicht mindestens 3 Monate vor Jahresende gekündigt wird.
Grundsätzlich endet die Mitgliedschaft immer zum Jahresende
Sonstige Gebühren:
UL-Ausbildungspaket (einmalige Gebühr)
(beinhaltet --> Zugang zum elektronischen Lernprogramm mit Fragekatalog,
ICAO-Karte Frankfurt, ICAO-Karte Hannover, Fliegertaschenkalender,
Navigationsdreieck, Flugbuch und Ausbildungsnachweis)
250,00 EUR
Flymap (zur Nutzung in unseren Ultraleichtflugzeugen - einmalige Bereitstellung) 20,00 EUR
Flymap (jährliche Gebühr für Karten-/Programmupdates) 20,00 EUR


B. Variable Beiträge:

Die Höhe der flugabhängigen Beiträgen hängt davon ab, ob das Mitglied Baustunden leisten will oder nicht. Es kann zwischen 2 Tarifen gewählt werden. Ein Wechsel innerhalb eines Jahres ist nicht möglich - Wechsel nur mit Beginn des neuen Kalenderjahres in schriftlicher Form.

1. Flugabhängige Kosten ohne Baustunden (Basistarif)
(für Mitglieder/Zweitmitglieder/Kooperationspartner):
Fixkostenpauschale:

Motorsegelflug und Ultraleichtflug: 120 € (Gültigkeit für 1 Jahr)
Segelflug: entfällt
SF25C "D-KIOX": 0,96 €/Einheit (1 Einheit = 0,01 Motorzählerfortschritt)
FK9 MkIV "D-MEUD": 1,38 €/Min. im Normalbetrieb
1,80 €/Min. im Flugzeugschleppbetrieb zzgl. 6 € Sockelbetrag*
(*= 2,10 € Landegebühr + 3,90 € Startgebühr inkl. Kaskogebühr)
FK9 ELA "D-MEPO": 1,55 €/Min. im Normalbetrieb
Segelfluge: 0,79 €/Min.
Windenschlepp: 10 € pro Start (LSGS-Mitglieder, IG-Mitglieder und Fremd)
2. Flugabhängige Kosten mit Baustunden (Baustundentarif)
(für Mitglieder/Zweitmitglieder):
Fixkostenpauschale:                                   
Motorsegelflug und Ultraleichtflug: 210 € (Gültigkeit für 1 Jahr)
Segelflug: entfällt
SF25C "D-KIOX": 0,66 €/Einheit (1 Einheit = 0,01 Motorzählerfortschritt)
FK9 MkIV "D-MEUD": 0,95 €/Min. im Normalbetrieb
1,80 €/Min. im Flugzeugschleppbetrieb zzgl. 6 € Sockelbetrag*
(* = 2,10 € Landegebühr + 3,90 € Startgebühr inkl. Kaskogebühr)
FK9 ELA "D-MEPO": 1,11 €/Min.
Segelflug: 0,22 €/Min.
Windenschlepp: 3,00 pro Start (LSGS-Mitglieder)
6,30 pro Start (IG-Mitglieder)
Mindestanzahl
Baustunden:
Errechnet sich aus dem Jahresdurchschnitt (liegt bei ca. 30 Stunden).
Über dem Jahresdurchschnitt geleistete Baustunden werden mit 5 €/Std. auf das Flugstundenkonto gutgeschrieben. Unter dem Jahresdurchschnitt geleistete Baustunden werden mit 10 €/Std. belastet. Guthaben werden nicht ausbezahlt, sondern können nur abgeflogen werden.


C. Vereinsregeln:

Familientarif:
1. Mitglied zahlt 29,00 € (voller Beitrag)
2. Mitglied zahlt 16,80 € (Erwachsener) / 13,65 € (Schüler, Azubi, Student)
3. Mitglied zahlt 6,30 € (Erwachsener) / 6,30 € (Schüler, Azubi, Student)
4. Mitglied ist befreit (zahlt lediglich anfallende gültige Landesverbandsgebühren)

Kasko-Startgebühren (vereinsintern) für Motorsegler / Ultraleichtflieger / Segelflieger:
Motorsegler: 1,15 € pro Start für Normal- sowie Schulflüge
Ultraleicht: 1,15 € pro Start für Normal- sowie Schulflüge
Segelflieger: 1,05 € pro Start für Nomalflüge / 0,53 € pro Start für Schulflüge

Landegebühren:
Werden nach den Tarifen des jeweiligen Flugplatzes in Rechnung gestellt.
Eudenbach: 2,00 € für Motorsegler und Ultraleichtflieger / 0,50 € für Segelflieger
Hangelar: 5,72 € für Motorsegler und Ultraleichtflieger bzw. 5,07 € bei Schulung

Selbstkostenbeiteiligung "Crashfonds" im Schadensfall:
Bei verursachten Schäden an Flugzeugen beträgt diese Beteiligung maximal 5.000 €.
Die Selbstkostenbeteiligung kann durch eine freiwillige Zahlung von 3 € pro Monat in einen Crashfonds auf einen Eigenanteil von maximal 500 € abgefedert werden. Dabei gilt die Regelung, dass 4.500 € durch den Crashfonds abgedeckt werden.

Ehrenmitglieder:
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Buchen von Motorsegler / Ultraleichtflieger:
Das Buchen der Fluggeräte ausser Segelflugzeuge geschieht über das internetwebbasierte Onlinebuchungssystem. Nach erfolgreicher Aufnahme in den Verein erhält jedes Mitglied seine persönlichen Zugangsdaten.

Regelung zur "Langzeitbuchung":
Zur Förderung von Streckenflügen sollen künftig Langzeitbuchungen günstiger werden. Für jeden Werktag wird mindestens 1 Flugstunde in Rechnung gestellt. Für den Wochenendtag und Feiertag 1,5 Flugstunden. Eine Langzeitbuhung liegt dann vor, wenn ein Flugzeug länger als 6 Stunden gebucht wird. Langzeitbuchungen von mehr als 3 Tagen bedürfen einer Anfrage beim Vorstand und müssen von diesem genehmigt werden.

Beispiel:
Pilot fliegt von Freitagmorgen bis auf den darauf folgenden Sonntagabend an die Nordsee.
Er fliegt 3 Stunden hin und 3 Stunden zurück = 6 Stunden Gesamtflugzeit.

Mindestberechnung nach Landzeitbuchungsregelung:
1 Werktag und 1 Wochenende = 4 Stunden Mindestberechnung.

Da die 6 Stunden über den 4 Stunden Mindestabnahme liegen, werden auch nur 6 Stunden berechnet. Es wird die Summe der Tage betrachtet, jedoch keine Einzeltagabrechnung!
Dafür kann allerdings kein "schlechtes Wetter" geltend gemacht werden.


D. Rechnungswesen:

Fluggebühren werden jeweils zum nächsten Monat abgebucht.

Einzugsermächtigung:
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Abbuchen der anfallenden Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühr, Flugkosten, Crashfonds, Baustundenbeiträgen und evtl. Hallenmieten.

Beiträge werden wie folgt abgebucht:

Fixkostenpauschale: 15. Januar
Mitgliedsbeiträge 1. Quartal: 15. Februar
Mitgliedsbeiträge 2. Quartal: 15. April
Mitgliedsbeiträge 3. Quartal: 15. Juni
Mitgliedsbeiträge 4. Quartal: 15. August
Baustundenbeiträge: 15. November

Im Einzelfall kann für die Fixkostenpauschale eine Teilzahlung vereinbart werden.
Der Vorstand ist jedoch dazu nicht verpflichetet.

Jedes Mitglied muss dafür Sorge tragen, dass sein Bankkonto gedeckt ist. Eventuell anfallende Bankkosten wegen nicht gedeckter Konten werden vom Verein nicht übernommen, sondern dem jeweiligen Mitglied in Rechnung gestellt. Sollte eine Abbuchung nicht korrekt sein, so ist das Mitglied verpflichtet, vor Stornierung oder Widerruf durch die Bank, den Schatzmeister anzusprechen.

Statusänderung von Mitgliedern:
Anmeldungen, Abmeldungen oder Ummeldungen von Mitgliedern erfolgen schriftlich (Brief, Fax oder Email) beim Schatzmeister.

Hierbei ist folgendes zu beachten:

Änderungmeldungen
(z.B. Wechsel Aktiv in Passiv oder umgekehrt) können nur zum nächsten Quartal erfolgen.
Dazu sind folgende Termine zum nächsten Quartal unbedingt einzuhalten (Vorgaben vom DAeC e.V. Landesverband NRW, siehe auch hierzu die aktuell gültige DAeC-Satzung):

15. März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember.

Abmeldungen sind grundsätzlich nur mit Wirkung zum 31. Dezember möglich, wobei die 3-monatige Kündigungsfrist zum 30.09. einzuhalten ist.

Aktualisiert (Samstag, den 27. August 2011 um 13:23 Uhr)

 

Copyright © 2011 ---.
All Rights Reserved.

Wir sind Mitglied im Deutschen Landesverband Nordrhein-Westfalen (DAeC e.V.)