Kostenübersicht
Auszug aus der Geschäfts- u. Gebührenordnung
Preise sind in EURO angegeben. Gültigkeit ab 01.04.2010
(Stand: 01.04.2010; Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
A. Feste Beiträge:
| Aufnahmegebühren (einmalig) | |
| beinhaltet nur Segelflug*) | 200,00 EUR |
| beinhaltet Segelflug + Motorsegelflug + Ultraleichtflug | 300,00 EUR |
| *) Bei einem Wechsel von Segelflug auf Motorsegelflug und/oder Ultraleichtflug ist der Differenzbetrag von 100,00 EUR fällig. |
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| Mitgliedsbeiträge (monatlich) | |
| Aktiv - Erstmitglied - Erwachsener (darin enthalten DAeC-Beitrag 5,50 EUR) |
29,00 EUR |
| Aktiv - Erstmitglied - Schüler, Azubi, Student (darin enthalten DAeC-Beitrag 2,75 EUR) |
17,00 EUR |
| Aktiv - Zweitmitglied - Erwachsener | 23,50 EUR |
| Aktiv - Zweitmitglied - Schüler, Azubi, Student | 14,50 EUR |
| Passiv (Förderer) - Erwachsener, Schüler, Azubi, Student (darin enthalten DAeC-Beitrag 2,50 EUR) |
9,50 EUR |
| Mindestmitgliedschaften **): | |
| Scheininhaber sowie Flugschüler | 12 Monate |
| Passiv (Förderer) | 12 Monate |
| Teilnahme an Lehrgängen (Fallschirm, Technik etc.) | 48 Monate |
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**) Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
wenn nicht mindestens 3 Monate vor Jahresende gekündigt wird. Grundsätzlich endet die Mitgliedschaft immer zum Jahresende |
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| Sonstige Gebühren: |
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| UL-Ausbildungspaket (einmalige Gebühr) (beinhaltet --> Zugang zum elektronischen Lernprogramm mit Fragekatalog, ICAO-Karte Frankfurt, ICAO-Karte Hannover, Fliegertaschenkalender, Navigationsdreieck, Flugbuch und Ausbildungsnachweis) |
250,00 EUR |
| Flymap (zur Nutzung in unseren Ultraleichtflugzeugen - einmalige Bereitstellung) | 20,00 EUR |
| Flymap (jährliche Gebühr für Karten-/Programmupdates) | 20,00 EUR |
B. Variable Beiträge:
Die Höhe der flugabhängigen Beiträgen hängt davon ab, ob das Mitglied Baustunden leisten will oder nicht. Es kann zwischen 2 Tarifen gewählt werden. Ein Wechsel innerhalb eines Jahres ist nicht möglich - Wechsel nur mit Beginn des neuen Kalenderjahres in schriftlicher Form.
| 1. Flugabhängige Kosten ohne Baustunden (Basistarif) (für Mitglieder/Zweitmitglieder/Kooperationspartner): |
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| Fixkostenpauschale: |
Motorsegelflug und Ultraleichtflug: 120 € (Gültigkeit für 1 Jahr) Segelflug: entfällt |
| SF25C "D-KIOX": | 0,96 €/Einheit (1 Einheit = 0,01 Motorzählerfortschritt) |
| FK9 MkIV "D-MEUD": | 1,38 €/Min. im Normalbetrieb 1,80 €/Min. im Flugzeugschleppbetrieb zzgl. 6 € Sockelbetrag* (*= 2,10 € Landegebühr + 3,90 € Startgebühr inkl. Kaskogebühr) |
| FK9 ELA "D-MEPO": | 1,55 €/Min. im Normalbetrieb |
| Segelfluge: | 0,79 €/Min. |
| Windenschlepp: | 10 € pro Start (LSGS-Mitglieder, IG-Mitglieder und Fremd) |
| 2. Flugabhängige Kosten mit Baustunden (Baustundentarif) (für Mitglieder/Zweitmitglieder): |
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| Fixkostenpauschale: |
Motorsegelflug und Ultraleichtflug: 210 € (Gültigkeit für 1 Jahr) Segelflug: entfällt |
| SF25C "D-KIOX": | 0,66 €/Einheit (1 Einheit = 0,01 Motorzählerfortschritt) |
| FK9 MkIV "D-MEUD": | 0,95 €/Min. im Normalbetrieb 1,80 €/Min. im Flugzeugschleppbetrieb zzgl. 6 € Sockelbetrag* (* = 2,10 € Landegebühr + 3,90 € Startgebühr inkl. Kaskogebühr) |
| FK9 ELA "D-MEPO": | 1,11 €/Min. |
| Segelflug: | 0,22 €/Min. |
| Windenschlepp: | 3,00 pro Start (LSGS-Mitglieder) 6,30 pro Start (IG-Mitglieder) |
| Mindestanzahl Baustunden: |
Errechnet sich aus dem Jahresdurchschnitt (liegt bei ca. 30 Stunden). Über dem Jahresdurchschnitt geleistete Baustunden werden mit 5 €/Std. auf das Flugstundenkonto gutgeschrieben. Unter dem Jahresdurchschnitt geleistete Baustunden werden mit 10 €/Std. belastet. Guthaben werden nicht ausbezahlt, sondern können nur abgeflogen werden. |
C. Vereinsregeln:
Familientarif:
1. Mitglied zahlt 29,00 € (voller Beitrag)
2. Mitglied zahlt 16,80 € (Erwachsener) / 13,65 € (Schüler, Azubi, Student)
3. Mitglied zahlt 6,30 € (Erwachsener) / 6,30 € (Schüler, Azubi, Student)
4. Mitglied ist befreit (zahlt lediglich anfallende gültige Landesverbandsgebühren)
Kasko-Startgebühren (vereinsintern) für Motorsegler / Ultraleichtflieger / Segelflieger:
Motorsegler: 1,15 € pro Start für Normal- sowie Schulflüge
Ultraleicht: 1,15 € pro Start für Normal- sowie Schulflüge
Segelflieger: 1,05 € pro Start für Nomalflüge / 0,53 € pro Start für Schulflüge
Landegebühren:
Werden nach den Tarifen des jeweiligen Flugplatzes in Rechnung gestellt.
Eudenbach: 2,00 € für Motorsegler und Ultraleichtflieger / 0,50 € für Segelflieger
Hangelar: 5,72 € für Motorsegler und Ultraleichtflieger bzw. 5,07 € bei Schulung
Selbstkostenbeiteiligung "Crashfonds" im Schadensfall:
Bei verursachten Schäden an Flugzeugen beträgt diese Beteiligung maximal 5.000 €.
Die Selbstkostenbeteiligung kann durch eine freiwillige Zahlung von 3 € pro Monat in einen Crashfonds auf einen Eigenanteil von maximal 500 € abgefedert werden. Dabei gilt die Regelung, dass 4.500 € durch den Crashfonds abgedeckt werden.
Ehrenmitglieder:
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Buchen von Motorsegler / Ultraleichtflieger:
Das Buchen der Fluggeräte ausser Segelflugzeuge geschieht über das internetwebbasierte Onlinebuchungssystem. Nach erfolgreicher Aufnahme in den Verein erhält jedes Mitglied seine persönlichen Zugangsdaten.
Regelung zur "Langzeitbuchung":
Zur Förderung von Streckenflügen sollen künftig Langzeitbuchungen günstiger werden. Für jeden Werktag wird mindestens 1 Flugstunde in Rechnung gestellt. Für den Wochenendtag und Feiertag 1,5 Flugstunden. Eine Langzeitbuhung liegt dann vor, wenn ein Flugzeug länger als 6 Stunden gebucht wird. Langzeitbuchungen von mehr als 3 Tagen bedürfen einer Anfrage beim Vorstand und müssen von diesem genehmigt werden.
Beispiel:
Pilot fliegt von Freitagmorgen bis auf den darauf folgenden Sonntagabend an die Nordsee.
Er fliegt 3 Stunden hin und 3 Stunden zurück = 6 Stunden Gesamtflugzeit.
Mindestberechnung nach Landzeitbuchungsregelung:
1 Werktag und 1 Wochenende = 4 Stunden Mindestberechnung.
Da die 6 Stunden über den 4 Stunden Mindestabnahme liegen, werden auch nur 6 Stunden berechnet. Es wird die Summe der Tage betrachtet, jedoch keine Einzeltagabrechnung!
Dafür kann allerdings kein "schlechtes Wetter" geltend gemacht werden.
D. Rechnungswesen:
Fluggebühren werden jeweils zum nächsten Monat abgebucht.
Einzugsermächtigung:
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Abbuchen der anfallenden Mitgliedsbeiträgen, Aufnahmegebühr, Flugkosten, Crashfonds, Baustundenbeiträgen und evtl. Hallenmieten.
Beiträge werden wie folgt abgebucht:
| Fixkostenpauschale: | 15. Januar |
| Mitgliedsbeiträge 1. Quartal: | 15. Februar |
| Mitgliedsbeiträge 2. Quartal: | 15. April |
| Mitgliedsbeiträge 3. Quartal: | 15. Juni |
| Mitgliedsbeiträge 4. Quartal: | 15. August |
| Baustundenbeiträge: | 15. November |
Im Einzelfall kann für die Fixkostenpauschale eine Teilzahlung vereinbart werden.
Der Vorstand ist jedoch dazu nicht verpflichetet.
Jedes Mitglied muss dafür Sorge tragen, dass sein Bankkonto gedeckt ist. Eventuell anfallende Bankkosten wegen nicht gedeckter Konten werden vom Verein nicht übernommen, sondern dem jeweiligen Mitglied in Rechnung gestellt. Sollte eine Abbuchung nicht korrekt sein, so ist das Mitglied verpflichtet, vor Stornierung oder Widerruf durch die Bank, den Schatzmeister anzusprechen.
Statusänderung von Mitgliedern:
Anmeldungen, Abmeldungen oder Ummeldungen von Mitgliedern erfolgen schriftlich (Brief, Fax oder Email) beim Schatzmeister.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Änderungmeldungen (z.B. Wechsel Aktiv in Passiv oder umgekehrt) können nur zum nächsten Quartal erfolgen.
Dazu sind folgende Termine zum nächsten Quartal unbedingt einzuhalten (Vorgaben vom DAeC e.V. Landesverband NRW, siehe auch hierzu die aktuell gültige DAeC-Satzung):
15. März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember.
Abmeldungen sind grundsätzlich nur mit Wirkung zum 31. Dezember möglich, wobei die 3-monatige Kündigungsfrist zum 30.09. einzuhalten ist.
Aktualisiert (Samstag, den 27. August 2011 um 13:23 Uhr)

