Ausbildung

Was die LSGS anbietet

Möchtest Du das Fliegen erlernen oder hast bereits eine Lizenz und möchtest nun in die Welt des Ultraleichtflugs oder Motorsegelflugs einsteigen? Dann bist Du bei uns genau richtig. Unserer Fluglehrerinnen und Fluglehrer bieten Dir eine profunde Ausbildung.

Mit dieser Lizenz kannst Du aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge bis 600kg steuern.

Mit dem LAPL(A) kannst Du einmotorige Flugzeuge bis maximal 2 Tonnen steuern und dabei maximal 3 Passagiere mitnehmen.

Die PPL(A) ist eine weltweit anerkannte Lizenz und erlaubt Dir – je nach Class Rating – das Steuern von bspw. einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen oder Reisemotorseglern.

Das Funkzeugnis erlaubt es Dir, den Flugfunk in allen Lufträumen durchzuführen.

Luftsportgeräteführer

In unserem Verein bieten wir Dir die Ausbildung vom „Fußgänger“ zum Luftsportgeräteführer für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge an. Umschulungen zum Luftsportgeräteführer für Inhaber anderer Lizenzen bieten wir ebenfalls an. Die Ausbildung findet dabei auf einem unserer Ultraleichtflugzuege statt.

Diese werden auch als „Dreiachser“ bezeichnet, da sie über die drei Achsen (Längs-, Quer- und Hochachse) aerodynamisch gesteuert werden können.
Nach erfolgreicher Ausbildung kannst Du mit dieser Lizenz ULs nach Sichtflugregeln („VFR“) fliegen. Diese bieten Platz für Dich als Piloten und einen weiteren Passagier, den Du nach Abschluss der Passagierberechtigung mitnehmen kannst. Dank der maximalen Abflugmasse von bis zu 600kg kann so auch ideal zu zweit gereist werden.

Da die LSGS Mitglied im Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) ist, unterliegt auch die Ausbildung den Regelungen des DAeC.

Aktuelle Inhalte der Ausbildung und Voraussetzungen für den Lizenzerwerb finden sich auf der Website des Luftsportgeräte-Büros (LSG-Büro).

Leichtflugzeuglizenz (LAPL)

Wir bieten Dir auch eine Ausbildung zum LAPL(A) an, die auf europäischer Ebene geregelt ist. Die Ausbildung findet dabei auf unserem Reisemotorsegler statt.

Die LAPL(A)-Lizenz erlaubt es Dir einmotorige Flugzeuge nach Sichtflugregeln („VFR“) zu steuern, die maximal 2 Tonnen wiegen und in denen sich maximal 3 Passagiere befinden, die Du nach 10 Stunden als „Pilot in Command“ („PIC“) nach Lizenzerhalt mitnehmen darfst (s. FCL.105.A LAPL(A), EAR Regulation (EU) No 1178/2011). Je nach Class Rating können dabei bspw. einmotorige, kolbengetriebene Flugzeuge oder Reisemotorsegler geflogen werden.

Die Ausbildung ist auf europäischer Ebene geregelt und die Lizenz ist von den EASA-Mitgliedstaaten anerkannt.

Privatpilotenlizenz (PPL)


Die Ausbildung zum PPL(A) bieten wir Dir auf unserem Reisemotorsegler („Touring Motor Glider (TMG)“) an. Diese Lizenz ist weltweit anerkannt.

Nach Deiner Ausbildung zum PPL(A) mit Klassenberechtigung („Class Rating“) TMG kannst Du Deine PPL um weitere Class Ratings erweitern. So erlaubt Dir das Class Rating „Single Engine Piston“ (SEP) einmotorige, kolbengetriebene Flugzeuge wie bspw. eine Cessna 172 zu fliegen.

Details zu den Reglungen finden sich bspw. in der FCL.205.A PPL(A), EAR Regulation (EU) No 1178/2011.

Funkzeugnis

Im Rahmen der Ausbildung zum Luftsportgeräteführer, LAPL(A) oder PPL(A) unterstützen wir Dich auch bei dem Erwerb des Sprechfunkzeugnisses (BZF I/II) durch kompetenten Unterricht.

Für die Durchführung des Sprechfunks bei Flügen nach Sichtflugregeln („VFR“) mit LAPL oder PPL wird mindestens ein BZF verlangt. Dabei ist das BZF II notwendige Voraussetzung für die Durchführung des Funks in deutscher Sprache, das BZF I notwendige Voraussetzung für den Funk in englischer oder deutscher Sprache.

Die Lizenz des Luftsportgeräteführers umfasst in der Regel die Ausübung des Ausübgung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D nach § 44 LuftPersV. Um allerdings bspw. die Kontrollzone des nahegelegenen Flughafens Köln Bonn (EDDK) durchfliegen zu dürfen (bspw. für Sightseeing um den Kölner Dom), bedarf es mindestens das BZF II.

Da unser Verein am Verkehrslandeplatz Hangelar (EDKB) beheimatet ist, dessen Flugplatzbenutzungsordnung (in der Fassung von Mai 2023) UL Piloten vorschreibt, mindestens in Besitz des BZF II zu sein, sollen unsere fliegenden Mitglieder ebenfalls mindestens im Besitz des BZF II sein.

Unsere Fluglehrer

Ultraleicht

Christian Koch
Ausbildungsleiter
Peter Born
Fluglehrer UL
Anja Kasper
Fluglehrerassistentin
Manfred Faust
Fluglehrer UL
Manfred Schmickler
Fluglehrer UL
Werner Vocks
Fluglehrer UL
Marcel Widmann
Fluglehrer UL
Harald Rattay
(Gast-)Fluglehrer UL
Jürgen Tantau
(Gast-)Fluglehrer UL

PPL/LAPL

Arno Strack
Fluglehrer PPL/LAPL
Joachim Schmidt
Fluglehrer PPL/LAPL
Werner Vocks
Fluglehrer PPL/LAPL
Klaus Uwe Fuchs
(Gast-)Fluglehrer PPL/LAPL
Norbert Kühne
(Gast-)Fluglehrer PPL/LAPL
Jürgen Tantau
(Gast-)Fluglehrer PPL/LAPL

Weitere Fragen?

Falls Du Fragen hast zur Ausbildung, den Voraussetzungen, welche Lizenz sich für Deine persönlichen Wünsche am besten eignet oder auch bspw. mit einem Schnupperflug herausfinden möchtest, ob Dir die Fliegerei liegt, melde Dich sehr gerne bis uns.

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